Haupt- und Abgasuntersuchung
Hauptuntersuchung:
Wir führen die Hauptuntersuchung für PKW, LKW, Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads durch.Bei dieser Prüfung (TÜV) führen wir eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung der wichtigsten Fahrzeugbaugruppen durch.
Bremsanlagen:
Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheibenBereifung / Räder:
Schäden, Profiltiefe, Lichttechnische Einrichtungen: Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss- und ParkleuchtenFahrgestell und Aufbau:
Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper, ÖlverlustFeuersicherheit:
Kraftstoff- / Gasanlagen, elektrische Leitungen Abgas- und Geräuschverhalten: Auspuffanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, AbgasverhaltenLenkanlagen:
Leichtgängigkeit, SpielAusrüstung:
Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho, Verbandskasten, FunkentstörungAbgasuntersuchung:
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung (AU) an Ihrem Fahrzeug durch. Besonders günstig ist dies in Verbindung mit der Hauptuntersuchung.Die Abgasuntersuchung für Fahrzeuge mit Benzinmotor um - fasst neben einer Sichtprüfung der Abgasanlage, der Messung von Einstelldaten (Schließwinkel, Zündzeitpunkt, Leerlauf dreh - zahl), die Messung des Kohlendioxid- und des Kohlenmonoxid- Ausstoßes und die Emission von Kohlenwasserstoffen. Dies dient der Berechnung des Lambda-Wertes und damit zur Überprüfung der Lambdaregelung des Katalysators.
Seit 2006 müssen auch Motorräder einschließlich Leichtkraft - räder, Trikes und Quads zur Abgasuntersuchung. Sie wird während der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung durch - geführt. Eine separate Prüfplakette für die Abgas untersuchung ist bei Motorrädern nicht erforderlich. Überprüft werden alle Bikes mit einer Erstzulassung ab 1989. Modelle mit Regel - katalysator dürfen nur 0,5 Prozent Kohlenmonoxid im Abgas haben, solche ohne Kat nur 4,5 Prozent. Neufahrzeuge müssen bereits seit 2004 die Abgasnorm Euro 2 erfüllen, ab 2007 ist Euro 3 vorgeschrieben.
Die Überprüfungsintervalle sind
- 12 Monate bei Fahrzeugen ohne Katalysator oder mit einem ungeregelten Katalysator
- 24 Monate bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und Dieselfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts nach Durchführung der ersten Untersuchung
- 24 Monate bei Motorrädern einschließlich Leichtkrafträdern, Trikes und Quads
- 36 Monate bei erstmals zugelassenen Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und bei Dieselfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts.