Haupt- und Abgasuntersuchung

Hauptuntersuchung:

Wir führen die Hauptuntersuchung für PKW, LKW, Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads durch.

Bei dieser Prüfung (TÜV) führen wir eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung der wichtigsten Fahrzeugbaugruppen durch.

Bremsanlagen:

Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben

Bereifung / Räder:

Schäden, Profiltiefe, Lichttechnische Einrichtungen: Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss- und Parkleuchten

Fahrgestell und Aufbau:

Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper, Ölverlust

Feuersicherheit:

Kraftstoff- / Gasanlagen, elektrische Leitungen Abgas- und Geräuschverhalten: Auspuffanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten

Lenkanlagen:

Leichtgängigkeit, Spiel

Ausrüstung:

Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho, Verbandskasten, Funkentstörung

Abgasuntersuchung:

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung (AU) an Ihrem Fahrzeug durch. Besonders günstig ist dies in Verbindung mit der Hauptuntersuchung.

Die Abgasuntersuchung für Fahrzeuge mit Benzinmotor um - fasst neben einer Sichtprüfung der Abgasanlage, der Messung von Einstelldaten (Schließwinkel, Zündzeitpunkt, Leerlauf dreh - zahl), die Messung des Kohlendioxid- und des Kohlenmonoxid- Ausstoßes und die Emission von Kohlenwasserstoffen. Dies dient der Berechnung des Lambda-Wertes und damit zur Überprüfung der Lambdaregelung des Katalysators.

Seit 2006 müssen auch Motorräder einschließlich Leichtkraft - räder, Trikes und Quads zur Abgasuntersuchung. Sie wird während der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung durch - geführt. Eine separate Prüfplakette für die Abgas untersuchung ist bei Motorrädern nicht erforderlich. Überprüft werden alle Bikes mit einer Erstzulassung ab 1989. Modelle mit Regel - katalysator dürfen nur 0,5 Prozent Kohlenmonoxid im Abgas haben, solche ohne Kat nur 4,5 Prozent. Neufahrzeuge müssen bereits seit 2004 die Abgasnorm Euro 2 erfüllen, ab 2007 ist Euro 3 vorgeschrieben.

Die Überprüfungsintervalle sind

  • 12 Monate bei Fahrzeugen ohne Katalysator oder mit einem ungeregelten Katalysator
  • 24 Monate bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und Dieselfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts nach Durchführung der ersten Untersuchung
  • 24 Monate bei Motorrädern einschließlich Leichtkrafträdern, Trikes und Quads
  • 36 Monate bei erstmals zugelassenen Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und bei Dieselfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts.



Sie als Fahrzeughalter sind dafür verantwortlich, dass die auf der runden Prüfplakette des hinteren Kennzeichens angegebene Frist für die nächste Hauptuntersuchung eingehalten wird. Ein Überziehen der Frist bringt leider keinen Zeitgewinn, da die Plakette bei der folgenden Hauptuntersuchung entsprechend zurückdatiert werden muss.

Wir empfehlen Ihnen, zusammen mit der Hauptuntersuchung auch die Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Erstens ist es für Sie bequemer und zeitsparend, zweitens für uns — deshalb bieten wir dies besonders günstig an.
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